Frequently Asked Questions
Die am häufigsten gestellten Fragen und ihre Antworten
Die Untersuchung ist für alle Personen immer kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt unter Wahrung der Anonymität durch die gesetzlichen Krankenkassen sowie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung.
Die Personalien werdem im Rahmen der Netzwerk ProBeweis-Untersuchung zwar aufgenommen, jedoch ist die Untersuchung streng vertraulich und die Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Optimalerweise sollte ein Ausweisdokument mitgebracht werden.
Nein, das Vorzeigen einer Krankenkassenkarte ist für eine vertrauliche Spurensicherung im Rahmen vom Netzwerk ProBeweis (weiterhin) nicht notwendig. Sie müssen lediglich angeben, ob und wie Sie versichert sind (gesetzlich / privat / nicht versichert). Hierzu muss der untersuchende Arzt Ihnen dann die entsprechende Einwilligungserklärung zur Unterschrift vorlegen. Die Krankenkasse erfährt nicht, dass Sie beim Netzwerk ProBeweis untersucht wurden. Es gibt ein anonymes Abrechnungsverfahren mit den Krankenkassen.
Eine Netzwerk ProBeweis-Untersuchung ist ein freiwilliges Angebot, das heißt es wird nur das untersucht und dokumentiert, was Sie wünschen. Sie müssen sich also nicht ganz entkleiden. Eine Ganzkörperuntersuchung kann mitunter sinnvoll sein - Sie können das Vorgehen mit dem untersuchenden Arzt besprechen.
Nein, Sie bekommen keinen Bericht. Die Dokumentation der Untersuchung (und gegebenenfalls Abstriche, Kleidung etc.) verbleiben am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover oder werden dorthin gesandt und zugriffssicher aufbewahrt.
Die im Rahmen einer Netzwerk ProBeweis-Untersuchung gesicherten Beweismittel werden nicht automatisch untersucht und wir vom Netzwerk ProBeweis nehmen auch keinen Kontakt zu Ihnen als untersuchte Person auf. Daher bekommen Sie keinen Bericht oder Brief oder Untersuchungergebnisse von uns.
Wenn Sie sich im Nachgang für eine Anzeige entscheiden und eine Beiziehung der gesicherten Beweismittel wünschen, teilen Sie bitte der Polizei mit, dass Sie sich im Rahmen vom Netzwerk ProBeweis haben untersuchen lassen. Sie müssen dann eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben. Wir händigen dann erst auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin die Beweismittel an die Polizei aus. Das ganze Procedere ist weiterhin kostenlos für Sie.
Einige Delikte werden im deutschen Strafrecht nur auf Antrag verfolgt. Dieser Antrag kann bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft persönlich, schriftlich oder online gestellt werden (www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de). Hierzu gehören u.a. einfache Körperverletzung (gem. § 223 StGB), Bedrohung (gem. § 241 StGB), Sachbeschädigung (gem. § 303 StGB) und Beleidigung (gem. § 185 StGB ff.). Für diese Delikte gilt eine Strafantragsfrist von 3 Monaten (gem. § 77b StGB). Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die geschädigte Person Kenntnis von der Tat und der Person des Täters erlangt (in der Regel dem Tattag). Fiele das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag so gilt die Frist bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktages. Wird die Frist versäumt oder der Antrag zurückgenommen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr ohne Weiteres fortsetzen (Quelle: www.hilfe-info.de). Weitere Informationen zur Anzeigenerstattung finden Sie auch auf der Seite des Opferschutzes Niedersachsen.
Für diese Informationen übernehmen wir keine Haftung. Bei Bedarf zu rechtlichen Beratungen wenden Sie sich an qualifizierte Rechtsberatung.