als Ermittlungsbehörde

- Eine Netzwerk ProBeweis-Untersuchung verläuft polizeiunabhängig und ist vertraulich.
- Rechtsmedizinisch geschulte Ärzte bzw. Rechtsmediziner führen die Untersuchung unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht und unter Verwendung der Netzwerk ProBeweis Spurensicherungs-Kits durch. Die zu untersuchende Person willigt aktiv mit Unterschrift in die vertrauliche Spurensicherung ein.
- Die gesicherten Spuren werden aus den externen Partnerkliniken in die Rechtsmedizin Hannover gesandt, wo sie zugriffssicher für mindestens drei Jahre (bzw. die schriftlichen Dokumentationen und Fotos für 30 Jahre) aufbewahrt werden.
- Wird im Nachgang durch die untersuchte Person Anzeige erstattet und entbindet diese Person das Netzwerk ProBeweis von dessen Schweigepflicht gegenüber den Ermittlungsbehörden, können die Dokumentation der Verletzungen und etwaige Spurenträger durch Sie im Netzwerkzentrum in der Rechtsmedizin Hannover abgefordert werden.
- Hierbei gilt es verschiedene Punkte zu beachten, die Sie nachfolgend erläutert finden.
Für weitere Fragen nehmen Sie auch gerne telefonischen Kontakt unter 0511 532 4599 mit uns auf.
Abforderung von Asservaten:
- das Netzwerk ProBeweis muss zwingend gegenüber den Ermittlungsbehörden durch die untersuchte Person von der Schweigepflicht entbunden werden (siehe "Schweigepflichtentbindung")
- Anfragen / Aufträge telefonisch (0511 532 4599) oder per Mail (Kontaktformular oder probeweis@mh-hannover.de)
Nach einer Netzwerk ProBeweis-Untersuchung können fallabhängig je nach Untersuchungs- bzw. Spurensicherungsumafng grundsätzlich folgende Asservate abgefordert werden:
- Kopie des Dokumentationsbogens
- Kopien digitaler Lichtbildaufnahmen
- Abstriche
- Kleidungsstücke und andere Spurenträger
- Fingernagelabschnitte
- Blut- und / oder Urinproben
Nach Entbindung von der Schweigepflicht und vorheriger Terminabsprache werden die Asservate grundsätzlich persönlich an die Ermittlungsbehörden in den Räumlichkeiten der Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover übergeben
(eine digitale Übermittlung bzw. ein Versand ist unter Umständen möglich, hierzu bitten wir um telefonische Rücksprache mit dem Sekretariat vom Netzwerk ProBeweis unter 0511 532 4599)
Für die Abforderung von Asservaten ist zwingend eine Schweigepflichtentbindung notwendig. Diese muss enthalten:
- Unterschrift der im Rahmen vom Netzwerk ProBeweis untersuchten Person
- explizite Nennung, dass das "Netzwerk ProBeweis" (ebenfalls) von der Schweigepflicht entbunden wird
Solange keine gültige Schweigepflichtentbindung vorliegt, kann weder Auskunft über die etwaige Durchführung noch über Inhalt / Umfang einer Untersuchung bzw. zur untersuchten Person erteilt werden.
Die Schweigeplichtentbindung kann per Mail an probeweis@mh-hannover.de gesendet werden. Für eine verschlüsselte Übermittlung beachten Sie bitte folgende Seite: Verschlüsselte Datenübermittlung.
Zur Einordnung der Untersuchungsbefunde empfehlen wir die Beauftragung eines rechtsmedizinischen Gutachtens. Den Auftrag zur Erstellung eines rechtsmedizinischen Gutachtens können Ermittlungsbehörden nach Schweigepflichtentbindung via Mail an das Netzwerk ProBeweis übermitteln (probeweis@mh-hannover.de oder nutzen Sie herfür gerne auch unser Kontaktfomular).